Konfitüre, Gelee und Marmelade
Die Definitionen von Konfitüren, Gelees und Marmeladen erscheinen auf den ersten Blick ein wenig verwirrend. Konfitüre wird im süddeutschen Raum auch Marmelade genannt. Bei genauerem Hinsehen erklären sich jedoch die verschiedenen Bezeichnungen. Für die EU gibt es eine Konfitüren-Richtlinie, die auch in Deutschland als Grundlage für die Konfitüren- Verordnung diente. Darin ist beschrieben, was Konfitüre, Gelee oder Marmelade ist, und genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Produkt so genannt werden darf. Neben der Festlegung, welche Obst- und Gemüsearten für die verschiedenen Brotaufstriche verwendet werden dürfen, wird insbesondere die zu verwendende
Mindestmenge an Fruchtbestandteilen bestimmt. Auch weitere zugelassene Zutaten, wie beispielsweise Zucker und Pektin, sind gesetzlich geregelt. Auf dem Etikett muss der Fruchtgehalt sowie der Gesamtzuckergehalt je 100 g angegeben werden. Der Gesamtzuckergehalt setzt sich aus dem fruchteigenen Zucker und dem zur Haltbarmachung hinzugefügtenZucker zusammen. Was ist was?

Gelee extra bzw. Gelee werden aus Saft oder wässrigen Auszügen hergestellt. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Menge entspricht mindestens der für die Herstellung von Konfitüre extra bzw. Konfitüre vorgeschriebenen Fruchtmenge. Die Mengenangaben gelten nach Abzug des Gewichts des für die Herstellung der wässrigen Auszüge verwendeten Wassers. Die Bezeichnung Marmelade ist den aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnissen vorbehalten.

Konfitüre extra enthält den höchsten Fruchtanteil. Sie kann aus einer oder mehreren Fruchtarten hergestellt werden.
Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Fruchtmenge beträgt in der Regel mindestens 450g, bei roten Johannisbeeren, Vogelbeeren, Sanddorn, schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mindestens 350 g.
Im Vergleich dazu ist bei Konfitüre der Fruchtanteil geringer. Die für die Herstellung von 1.000 g Enderzeugnis verwendete Fruchtmenge beträgt mindestens 350 g, bei roten Johannisbeeren, Vogelbeeren, Sanddorn, schwarzen Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mindestens 250 g.

Die Bezeichnung Marmelade ist den aus Zitrusfrüchten hergestellten Erzeugnissen vorbehalten.

Sie meinen, Konfitüre und Gelee gehören nur aufs Brot? Weit gefehlt! Mit Konfitüre und Co. kreieren Sie mühelos die köstlichsten Gerichte - von der Vorspeise bis zum Dessert. Konfitüren geben süßen Hauptspeisen, Desserts oder raffinierten Kuchen - wie Kartoffel-Quark-Knödeln, Pfannkuchenröllchen oder Rhabarber-Baiser-Tarte - den richtigen-fruchtigen Pep. Aber auch herzhafte Speisen schmecken mit den süß-fruchtigen Highlights außerordentlich lecker.

Aromatisch-süße Marinade, Vinaigrette oder Sauce zu Fleisch, Fisch, Gemüse oder Salat sind schnell zubereitet und überzeugen durch ihren außergewöhnlichen Geschmack. Wer könnte zu Hühnerbrüstchen glasiert mit Apfelgelee, Schweinefilet mit Aprikosenkonfitüren-Sauce oder Lammlendchen mit Zwetschgensoße schon Nein sagen? Mit Konfitüre können Sie diese lecker-fruchtigen Gerichte das ganze Jahr genießen!

Die meisten deutschen Konfitüren werden in 450 g-Gläsern angeboten. Konfitüren lassen sich im geschlossenen Glas in der Regel länger als 18 Monate lagern - am besten kühl, trocken und dunkel. Angebrochene Gläser halten sich problemlos mehrere Wochen im Kühlschrank. Konfitüren sollten immer mit einem sauberen Löffel entnommen werden, damit keine Bakterien ins Glas kommen und nichts schimmeln kann. Rezepte mit dem besonderen Pfiff, neue Geschmackskombinationen, fruchtig-fein oder auch mal mit einem Schuss Alkohol? Stöbern Sie in der Rezeptdatenbank der www.cma.de und probieren Sie Kreationen einfach mal aus.

Quelle: CMA